Landtagswahlen - Presse
Pressemitteilungen
06.09.2024 | Öffentliche Sitzung des Landeswahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Ergebnisses für die Landtagswahl 2024 | ||||||||||||||
Die öffentliche Sitzung des Landeswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des endgültigen Landesstimmenergebnisses der Landtagswahl 2024 im Land Thüringen findet statt am Donnerstag, dem 12. September 2024, um 10:00 Uhr, im Thüringer Landtag, Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt, Raum F101. In der Sitzung des Landeswahlausschusses wird gemäß § 42 Abs. 1 des Thüringer Landeswahlgesetzes in Verbindung mit § 72 der Thüringer Landeswahlordnung das endgültige Ergebnis der Wahl nach Landeslisten zur Landtagswahl 2024 ermittelt und festgestellt. | |||||||||||||||
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02.09.2024 | Danksagung an die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer | ||||||||||||||
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert: Am Wahlsonntag, dem 1. September 2024, haben über 15.000 ehrenamtliche Helfer dazu beigetragen, dass die Wahl erfolgreich durchgeführt worden ist. Dafür dankt der Thüringer Landeswahlleiter, Dr. Holger Poppenhäger, allen Organisatoren in den Städten und Gemeinden, Landkreisen, dem Thüringer Landesamt für Statistik, dem Thüringer Landesrechenzentrum sowie den vielen ehrenamtlichen Helfern in den Wahlvorständen und spricht ihnen höchste Anerkennung für das gute organisatorische Gelingen der Landtagswahl im Freistaat Thüringen aus. | |||||||||||||||
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02.09.2024 | Vorläufiges Ergebnis der Landtagswahl 2024 | ||||||||||||||
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert: Gemäß § 66 Absatz 5 der Thüringer Landeswahlordnung gibt der Landeswahlleiter hiermit das vorläufige Wahlergebnis der Landtagswahl in Thüringen am 1. September 2024 bekannt:
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01.09.2024 | Landtagswahl am 1. September 2024 in Thüringen | ||||||||||||||
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert: In Thüringen werden anhand von Meldungen ausgewählter Wahlbezirke am Wahltag Zwischenstände zur Höhe der Wahlbeteiligung festgestellt. Bis 16:00 Uhr haben rund 55,0 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme im Wahllokal abgegeben. | |||||||||||||||
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01.09.2024 | Landtagswahl am 1. September 2024 in Thüringen | ||||||||||||||
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert: In Thüringen werden anhand von Meldungen ausgewählter Wahlbezirke am Wahltag Zwischenstände zur Höhe der Wahlbeteiligung festgestellt. Bis 14:00 Uhr haben rund 44,4 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme im Wahllokal abgegeben. | |||||||||||||||
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01.09.2024 | Landtagswahl am 1. September 2024 in Thüringen | ||||||||||||||
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert: In Thüringen werden anhand von Meldungen ausgewählter Wahlbezirke am Wahltag Zwischenstände zur Höhe der Wahlbeteiligung festgestellt. Bis 12:00 Uhr haben rund 32,0 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme im Wahllokal abgegeben. | |||||||||||||||
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30.08.2024 | Wahltag kompakt | ||||||||||||||
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert: Am Wahlsonntag, dem 1. September 2024, haben die Wähler die Möglichkeit, ihre Stimmen in den Wahllokalen von 8:00 bis 18:00 Uhr abzugeben. Im Anschluss an die Beendigung der Wahlhandlung werden die Wahlvorstände nach 18:00 Uhr mit der öffentlichen Zählung der Stimmen beginnen. | |||||||||||||||
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30.08.2024 | Briefwahlaufkommen zur Landtagswahl 2024 | ||||||||||||||
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert: Wie der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger mitteilt, hatten 4 Tage vor der Wahl rund 358 000 Wähler die Briefwahlunterlagen abgefordert. Dies entspricht einem Anteil von 21,7 Prozent der Thüringer Wahlberechtigten. Somit hat jeder 5. Thüringer Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen beantragt. | |||||||||||||||
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29.08.2024 | Zuschauer im Wahllokal | ||||||||||||||
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert: Zur Landtagswahl am kommenden Sonntag, dem 1. September 2024, öffnen um 8:00 Uhr die Türen der Wahllokale. Von 8:00 bis 18:00 Uhr ist die Stimmabgabe zur Wahl des 8. Thüringer Landtags möglich. Danach schließen die Wahllokale bzw. der Wahlvorsteher erklärt die Wahlhandlung für beendet und die öffentliche Sitzung des Wahlvorstandes zur Feststellung des Wahlergebnisses beginnt. Die Wahlen sollen öffentlich stattfinden. Aus diesem Grund ist gesetzlich geregelt, dass jede interessierte Person während der Wahlhandlung und der Ermittlung sowie Feststellung des Wahlergebnisses das Wahllokal bzw. den Wahlraum betreten kann, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts erfolgt. | |||||||||||||||
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28.08.2024 | Trotz Erkrankung am Wahltag wählen | ||||||||||||||
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert: Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein. Wahlscheine können bis zum Freitag, dem 30. August 2024, 18:00 Uhr bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Dabei sind die jeweiligen Öffnungszeiten der Gemeindebehörde zu beachten. Bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung oder in sonstigen außergewöhnlichen Fällen ist nach der Thüringer Landeswahlordnung die Beantragung eines Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen auch noch bis 15 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Gemeindebehörde möglich. | |||||||||||||||
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27.08.2024 | Anzahl und Wirkung der Stimmen zur Landtagswahl | ||||||||||||||
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert: Jede Wählerin und jeder Wähler hat für die Wahl zum 8. Thüringer Landtag insgesamt 2 Stimmen: eine Wahlkreisstimme für die direkte Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Landesstimme für die Wahl einer Partei. | |||||||||||||||
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27.08.2024 | Auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen | ||||||||||||||
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert: Die Wahllokale haben in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Jeder Wahlberechtigte kann in dieser Zeit in dem Wahlraum, der auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, seine Stimmen abgeben. Selbst wenn die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen oder nicht mehr auffindbar ist, ist die Stimmabgabe im Wahllokal möglich. Die Wahlbenachrichtigung ist für den Wahlvorstand zwar zum schnelleren Auffinden des Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis hilfreich, aber für die Teilnahme an der Wahl nicht zwingend notwendig. Ist die Wählerin oder der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen und kann sich mittels Personalausweis oder Reisepass ausweisen, steht einer Stimmabgabe nichts im Wege. Bitte denken Sie jedoch stets daran, nicht nur bei verlorener oder verlegter Wahlbenachrichtigung, unbedingt Ihren Personalausweis oder Reisepass mit ins Wahllokal zu nehmen. | |||||||||||||||
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26.08.2024 | Veröffentlichungen des Thüringer Landeswahlleiters | ||||||||||||||
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert: Am 1. September 2024 findet die Wahl des 8. Thüringer Landtags statt. Der Thüringer Landeswahlleiter, Herr Dr. Holger Poppenhäger, veröffentlicht Informationen und Wissenswertes rund um die Wahl; die vorläufigen Wahlergebnisse werden am Wahlabend und die endgültigen Ergebnisse nach der Sitzung des Landeswahlausschusses auf der Homepage des Landeswahlleiters unter https://wahlen.thueringen.de, der Webseite des Thüringer Landesamtes für Statistik (https://statistik.thueringen.de), auf X (@statistik_tls), auf Threads (@statistik.thueringen) und auf Mastodon (@Statistik_TLS) publiziert. | |||||||||||||||
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22.08.2024 | Wählerbefragung nach der Stimmabgabe am Wahlsonntag | ||||||||||||||
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert: Verschiedene Meinungsforschungsinstitute führen am Wahltag vor einzelnen Wahllokalen anonyme Wählerbefragungen durch. Die Befragung der Wählerinnen und Wähler nach Abgabe ihrer Stimme ist keine amtliche statistische Erhebung, das heißt die Befragungen erfolgen durch private Unternehmen. Die Teilnahme ist freiwillig und die Entscheidung hierüber steht jedem Wahlberechtigten frei. Die anonyme Befragung dient dazu, die Prognose und Hochrechnungen der Meinungsforschungsinstitute zur Landtagswahl mit entsprechenden Wahldaten zu versorgen. | |||||||||||||||
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21.08.2024 | Präsentation der vorläufigen Ergebnisse zur Landtagswahl am 1. September 2024 | ||||||||||||||
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert: Der Landeswahlleiter stellt am Wahltag, dem 1. September 2024 im Thüringer Landesamt für Statistik und im Thüringer Landtag folgende Informationen zur Verfügung:
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21.08.2024 | Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik zur Wahl des 8. Thüringer Landtages | ||||||||||||||
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert: Zur Landtagswahl am 1. September 2024 wird, wie zu den vergangenen Landtagswahlen, eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. „Mit der repräsentativen Wahlstatistik lässt sich das Wahlverhalten, nach Geschlecht und Altersgruppen analysieren. Sie informiert über das amtliche Wahlergebnis hinaus, in welchem Umfang sich die Wahlberechtigten nach Geschlecht und Altersgruppen an der Wahl beteiligt und wie die Wählerinnen sowie Wähler abgestimmt haben. Zudem gibt sie Auskunft, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden“, so Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger. | |||||||||||||||
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20.08.2024 | IT-Vorbereitung der Landtagswahl läuft auf Hochtouren | ||||||||||||||
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert: Zur Unterstützung bei der Durchführung der Landtagswahl 2024 haben die Wahlkreise und Gemeinden im Freistaat Thüringen für den Wahlzeitraum den Zugriff auf die erforderliche Software im Thüringer Landesamt für Statistik (TLS) erhalten. | |||||||||||||||
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15.08.2024 | Insgesamt 2 Stimmen zur Landtagswahl | ||||||||||||||
Bei der Landtagswahl am 1. September 2024 hat jede Wählerin und jeder Wähler 2 Stimmen:
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14.08.2024 | Beantragung von Briefwahlunterlagen - Die Zeit läuft ... | ||||||||||||||
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert: Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger ruft alle Wahlberechtigten auf, an der Landtagswahl teilzunehmen: „Das Wahlrecht ist ein elementares Grundrecht unserer Demokratie. Mit der Stimmabgabe nimmt jede Bürgerin und jeder Bürger aktiv an der Zusammensetzung des Landtags und somit der politischen Gestaltung Thüringens teil.“ Für alle Thüringer Wahlberechtigten, die am Wahlsonntag, dem 1. September 2024, nicht in ihr Wahllokal gehen können, ist es an der Zeit, die Briefwahlunterlagen anzufordern. Denn die Wahlbriefe müssen bis 18 Uhr am Wahltag wieder bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle eingegangen sein, sonst kann die Stimmabgabe nicht mitgezählt werden. | |||||||||||||||
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13.08.2024 | Wählen mit taktilen Wahlschablonen | ||||||||||||||
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert: „Auch zur Landtagswahl 2024 haben blinde und sehbehinderte Menschen in Thüringen die Möglichkeit, eigenständig ohne Hilfsperson zu wählen. Dazu werden taktile Wahlschablonen in enger Zusammenarbeit mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e. V. konzipiert“, so der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger. Der Landesverband des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Thüringen e. V. übernimmt dabei die Verteilung der Schablonen an die Interessierten. | |||||||||||||||
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12.08.2024 | Briefwahl - wie geht das? | ||||||||||||||
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert: „Wahlberechtigten, die am Wahltag nicht in der Lage sind, ihr Wahllokal für die Stimmabgabe aufzusuchen, steht zur Ausübung ihres Wahlrechts die Möglichkeit der Briefwahl zur Verfügung“, so der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger. Um die Briefwahlunterlagen zu erhalten, muss mit Blick auf den Hauptwahltermin am 1. September 2024 spätestens bis zum 30. August 2024 bei der zuständigen Gemeindebehörde ein schriftlicher oder mündlicher, nicht fernmündlicher, Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen gestellt werden. | |||||||||||||||
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09.08.2024 | Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse vom 12. bis 16. August 2024 | ||||||||||||||
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert: Gemäß § 19 Absatz 1 Thüringer Landeswahlgesetz liegen in der Woche vom 12. bis 16. August 2024 zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindebehörden die Wählerverzeichnisse aus. Jeder Wahlberechtigte hat in dieser Zeit das Recht, die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen. Wer nicht im Wählerverzeichnis steht, kann Einspruch erheben und die Aufnahme beantragen. Das ist allerdings nur bis Freitag, den 16. August 2024, möglich. | |||||||||||||||
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02.08.2024 | Nachwahltermin für Wahlkreis 32 Weimar II am 1. September 2024 | ||||||||||||||
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert: Aufgrund des traurigen Ereignisses zum Ableben des Wahlkreiskandidaten Herrn Dr. Thomas Hartung (SPD) musste der Hauptwahltermin zum 8. Thüringer Landtag im Wahlkreis 32 Weimar II am 1. September 2024 abgesagt werden. Der Thüringer Landeswahlleiter legt den Nachwahltermin gemäß § 43 Abs. 3 des Thüringer Landeswahlgesetzes auf den Tag der Hauptwahl, das heißt den 1. September 2024, fest. | |||||||||||||||
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02.08.2024 | Haben Sie Ihre Wahlbenachrichtigung schon erhalten? | ||||||||||||||
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert: Jede in Thüringen wahlberechtigte Person muss ihre bzw. seine Wahlbenachrichtigung für die Wahl des 8. Thüringer Landtags bis spätestens 11. August 2024 erhalten haben. Sofern die Wahlbenachrichtigung bis zum 7. August 2024 nicht eingegangen ist und Sie glauben, im Freistaat Thüringen wahlberechtigt zu sein, sollten Sie sich auf jeden Fall mit der zuständigen Gemeindebehörde (Wahlamt) in Verbindung setzen. Dort wird geprüft, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und aus welchem Grund Ihre Wahlbenachrichtigung Sie noch nicht erreicht hat. | |||||||||||||||
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24.07.2024 | Landtagswahlen in Thüringen – Häufig gestellte Fragen | ||||||||||||||
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert: In der Zeit vor der Landtagswahl erreichen den Landeswahlleiter viele Anfragen rund um die Wahl. Um allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern schon vorab viele Fragen zu beantworten, gibt es nun die Informationen zu häufig gestellten Fragen. | |||||||||||||||
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23.07.2024 | Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl 2024 werden gedruckt und versandt | ||||||||||||||
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert: Mit Stichtag 21. Juli 2024 wurden aus den Einwohnermelderegistern die Wählerverzeichnisse erstellt und die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl 2024 gedruckt. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen kann somit ab dieser Woche erfolgen. Alle ins Wählerverzeichnis eingetragenen Personen erhalten bis spätestens 11. August 2024 ihre Wahlbenachrichtigung. | |||||||||||||||
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22.07.2024 | 15 Parteien und 495 Bewerberinnen und Bewerber stellen sich zur Landtagswahl 2024 in Thüringen | ||||||||||||||
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert: Am 1. September bewerben sich insgesamt 495 Personen (darunter 141 Frauen) um einen Sitz im 8. Thüringer Landtag. Die Reihenfolge der Parteien auf den Thüringer Stimmzetteln zur Landtagswahl 2024 richtet sich gemäß § 31 Absatz 3 des Thüringer Landeswahlgesetzes nach der Zahl der Landesstimmen, die sie bei der letzten Landtagswahl in Thüringen erreicht haben. Die übrigen Landeslisten schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien an. | |||||||||||||||
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19.07.2024 | Gesamtübersichten der Bewerberinnen und Bewerber zur Landtagswahl 2024 in Thüringen im Internet verfügbar | ||||||||||||||
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert: Auf der Internetseite des Landeswahlleiters sind in Abstimmung mit den Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleitern die Bewerberinnen und Bewerber der Wahlkreise sowie die Übersicht der Landeslistenbewerbenden (siehe auch Staatsanzeiger vom 5.7.2024) dargestellt. | |||||||||||||||
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18.07.2024 | Rund 1,66 Millionen Wahlberechtigte zur Landtagswahl am 1. September 2024 mit insgesamt 79 000 Erstwählern | ||||||||||||||
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert: Zur Landtagswahl am 1. September 2024 werden rund 1,66 Millionen Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Thüringen wahlberechtigt sein. Mehr als die Hälfte (51,3 Prozent) der Wahlberechtigten sind Frauen. Erstmals werden an einer Landtagswahl gut 79 000 junge Thüringerinnen und Thüringer teilnehmen können. | |||||||||||||||
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17.07.2024 | Stimmzettel zur Landtagswahl werden zurzeit erstellt oder schon gedruckt | ||||||||||||||
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert: Die rund 1,7 Millionen Stimmzettel für die 44 Wahlkreise der Landtagswahl am 1. September 2024 werden zurzeit erstellt oder schon gedruckt. | |||||||||||||||
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09.07.2024 | Keine Beschwerden zu Entscheidungen der Wahlkreisausschüsse | ||||||||||||||
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert: Nach § 28 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes konnten bis zum 8. Juli 2024, 24 Uhr, Beschwerden zu den Entscheidungen der Wahlkreisausschüsse beim Landeswahlausschuss eingelegt werden. | |||||||||||||||
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05.07.2024 | 15 Parteien durch den Landeswahlausschuss für die Landtagswahl 2024 in Thüringen zugelassen | ||||||||||||||
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert: Der Landeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 5. Juli 2024 insgesamt 15 Landeslisten zur Wahl des 8. Thüringer Landtags zugelassen. | |||||||||||||||
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27.06.2024 | 17 eingereichte Landeslisten für die Landtagswahl am 1. September 2024 in Thüringen | ||||||||||||||
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert: Die in der Pressemitteilung aufgeführten Parteien haben bis zur festgelegten Frist, am 27. Juni 2024 um 18 Uhr, gemäß § 21 des Thüringer Landeswahlgesetzes ihre Landeslisten für die Landtagswahl beim Thüringer Landeswahlleiter eingereicht. | |||||||||||||||
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24.06.2024 | Noch bis Donnerstag können die Wahlvorschläge zur Landtagswahl 2024 eingereicht werden | ||||||||||||||
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert: „Für die Wahl zum 8. Thüringer Landtag können noch bis Donnerstag, den 27. Juni 2024, um 18 Uhr Parteien oder Wahlberechtigte ihre Wahlvorschläge einreichen und darüber hinaus die Mängel in den Unterlagen beseitigt werden, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen. Außerdem sind bis zum 27. Juni 2024 die Kreiswahlvorschläge dem Kreiswahlleiter und die Landeslisten dem Landeswahlleiter schriftlich im Original und mit allen Anlagen zu übermitteln“, führt der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger aus. | |||||||||||||||
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21.06.2024 | 21 Parteien dürfen Wahlvorschläge zur Landtagswahl 2024 einreichen | ||||||||||||||
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert: Der Landeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2024 gemäß § 20 Abs. 4 des Thüringer Landeswahlgesetzes für alle Wahlorgane verbindlich festgestellt, dass nachfolgende Parteien im Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten sind. | |||||||||||||||
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14.06.2024 | Öffentliche Sitzung des Landeswahlausschusses zur Feststellung der Parteieigenschaft für die Landtagswahl 2024 | ||||||||||||||
Die öffentliche Sitzung des Landeswahlausschusses zur Feststellung der Parteieigenschaft für die Landtagswahl 2024 findet statt am Freitag, dem 21. Juni 2024, um 10:00 Uhr, im Thüringer Landtag, Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt, Raum F 101. | |||||||||||||||
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05.06.2024 | 16 Parteien und politische Vereinigungen haben Ihre Beteiligung zur Landtagswahl 2024 angezeigt | ||||||||||||||
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert: Am 3. Juni 2024 um 18 Uhr endete die Frist zur Einreichung der Beteiligungsanzeigen für eine Teilnahme an der Thüringer Landtagswahl 2024. 16 Parteien und politische Vereinigungen haben bis zu diesem Zeitpunkt dem Landeswahlleiter angezeigt, dass sie an der Landtagswahl 2024 teilnehmen wollen. Im Vergleich dazu gingen in 2019 insgesamt 17 Beteiligungsanzeigen ein. | |||||||||||||||
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02.02.2024 | Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Wahlen 2024 gesucht – auch mindestens 16-Jährige dürfen sich beteiligen! | ||||||||||||||
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert: Für das Jahr 2024 sind drei Wahltermine angekündigt. Drei Wahlen, bei denen die Wählerinnen und Wähler an die Wahlurne gerufen werden. Am 26. Mai finden die Kommunalwahlen, am 9. Juni die Wahl des Europäischen Parlaments sowie am 1. September die Wahl des Thüringer Landtages statt. Für die Durchführung dieser Wahlen bedarf es natürlich auch fleißiger Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Auf die mitwirkenden Bürgerinnen und Bürger warten abwechslungsreiche Aufgaben und interessante Einblicke in den Ablauf einer Wahl. | |||||||||||||||
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07.07.2023 | Mandatsnachfolge im 7. Thüringer Landtag | ||||||||||||||
Gemäß § 78 Absatz 2 Thüringer Landeswahlordnung macht der Landeswahlleiter öffentlich bekannt, dass Herr Dr. Jens Dietrich (AfD), wohnhaft in Ilmenau, nach § 48 Absatz 1 und 2 Thüringer Landeswahlgesetz sein Mandat als Abgeordneter des 7. Thüringer Landtages zum 7. Juli 2023 angenommen hat. Herr Dr. Jens Dietrich ist Listennachfolger für Herrn Robert Sesselmann (AfD). | |||||||||||||||
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